Systemische Probleme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks V

Der Fall BBC und der Vergleich zu ARD/ZDF BBC als öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Großbritannien Die BBC ist eine durch Royal Charter und Agreement mit der britischen Regierung regulierte öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt. Rechtlich einschlägig: BBC Royal Charter 2016–2027 (Verfassungsdokument der BBC) BBC Framework Agreement Communications Act 2003 Aufsicht durch Ofcom (Office of Communications) Die BBC unterliegt daher: weiterlesen…

Systemische Probleme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks IV

Wenn Meinungsgestaltung den Funktionsauftrag verdrängt 1. Einleitung Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) trägt eine verfassungsrechtlich verankerte Aufgabe: Er soll die Bürger zur freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung befähigen, nicht selbst Meinungen vorgeben oder lenken. Dieser Grundsatz ergibt sich aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG und wird durch den § 26 Medienstaatsvertrag (MStV) konkretisiert. Danach weiterlesen…

Systemische Probleme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks III

Gendern als systemischer Fehler des öffentlich-rechtlichen Rundfunks? Eine juristische Analyse nach dem Urteil des BVerwG vom 15. Oktober 2025 1. Ausgangspunkt: Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 6 C 5.24) Mit Urteil vom 15. Oktober 2025 hat das Bundesverwaltungsgericht den Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks neu justiert.Es stellte klar: Die Erhebung des Rundfunkbeitrags bleibt nur dann verfassungsgemäß, weiterlesen…

Systemische Probleme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks II

BVerwG 6 C 5.24 – Urteil vom 15. Oktober 2025 In seinem Urteil stellt das Bundesverwaltungsgericht laut Pressemitteilung fest:  Vor diesem Hintergrund ist die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags erst dann in Frage gestellt, wenn das aus Hörfunk, Fernsehen und Telemedien bestehende mediale Gesamtangebot aller öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter über einen längeren Zeitraum evidente und regelmäßige Defizite hinsichtlich der weiterlesen…

Funktionsauftrag als Verfassungsscharnier – Das Urteil BVerwG 6 C 5.24 und seine medienverfassungsrechtliche Sprengkraft

Mit seinem Urteil vom 25. September 2024 (BVerwG 6 C 5.24) hat das Bundesverwaltungsgericht eine Zäsur im Rundfunkbeitragsrecht gesetzt. Es verankert die verfassungsrechtliche Legitimation der Beitragspflicht unmittelbar im Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – und erhebt diesen damit zu einem zentralen Verfassungsscharnier. Rundfunkfreiheit als dienende Freiheit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG schützt die Rundfunkfreiheit weiterlesen…

Systemische Probleme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks I

Wenn Staatsferne zur Fiktion wird Eine Analyse am Beispiel von Malu Dreyer Bundesverfassungsgericht: Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 25. März 2014 – 1 BvF 1/11 – – 1 BvF 4/11 – Die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG am Gebot der Vielfaltsicherung auszurichten. Danach sind Personen weiterlesen…

Hat der NDR aus dem Fall Julia Ruhs gelernt?

Nein – wenn man die Sendung Caren Miosga vom 28.9.2025 mit dem Interview des deutschen Außenministers betrachtet. Eine Sendung, die der NDR redaktionell veranwortet. I. Ausgangspunkt: Ein Interview mit Vorzeichen Das Gespräch zwischen Caren Miosga und Außenminister Johann Wadephul in der ARD-Sendung „Caren Miosga“ am 28. August 2025 stand nicht unter dem Zeichen journalistischer Ergebnisoffenheit. weiterlesen…

Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Rundfunkbeitrag – BVerwG 6 C 5.24

Am 1. Oktober 2025 um 10:00 Uhr wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über eine Klage verhandeln, die erstmals in dieser Konstellation den Zusammenhang zwischen der Pflicht zum Rundfunkbeitrag und dem gesetzlich vorgegebenen Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den Fokus rückt. Sachverhalt und Klagegegenstand Die Klägerin wendet sich gegen ihre Beitragspflicht und rügt, dass der öffentlich-rechtliche weiterlesen…

Stellungnahme zum Medienstaatsvertrag

Stellungnahme zum Diskussionsentwurf „Medienstaatsvertrag“ der Rundfunkkommission der Länder vom Juli/August 2019 Bedient werden viele Interessen – aber nicht die Vielfaltssicherung zum Schutz der Meinungsfreiheit! Vorbemerkung Wie beim ersten Mal fehlt das Medienkonzentrationsrecht. Dafür wird die Materie noch komplexer, noch detaillierter und noch unübersichtlicher gestaltet. Der RStV ist auf dem Weg das Schicksal des Telekommunikationsrechts zu weiterlesen…

ARD orientierungslos!

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/hart-aber-fair-darf-die-afd-in-talkshows-eingeladen-werden-16267254.html Wenn die CDU-Vorsitzende AKK mit ihren Äußerungen zur AfD zu erkennen gibt, daß sie weder Art. 5 noch Art. 21 GG verstanden hat, dann ist ein Sache. Wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich nicht mehr mit Inhalten von Parteien in seiner dienenden Funktion für die private und öffentliche Meinungsbildung auseinandersetzt, sondern statt dessen über ein weiterlesen…