Wenn Meinungsgestaltung den Funktionsauftrag verdrängt
1. Einleitung
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) trägt eine verfassungsrechtlich verankerte Aufgabe: Er soll die Bürger zur freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung befähigen, nicht selbst Meinungen vorgeben oder lenken. Dieser Grundsatz ergibt sich aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG und wird durch den § 26 Medienstaatsvertrag (MStV) konkretisiert. Danach sind ARD, ZDF und Deutschlandradio verpflichtet, umfassend, sachlich und ausgewogen zu berichten.
Zunehmend zeigt sich jedoch eine strukturelle Verschiebung: An die Stelle neutraler Informationsvermittlung tritt meinungsprägende Sprache und inhaltliche Rahmung (Framing) – teils befördert durch externe Akteure wie den Mediendienst Integration (MDI), teils durch interne Sprachleitfäden, etwa das oft thematisierte ARD-Framing-Manual (siehe Volltext unten).
Diese Entwicklung markiert einen systemischen Fehler, der den Funktionsauftrag des ÖRR nicht nur gefährdet, sondern strukturell unterläuft.
2. Der Mediendienst Integration als normativer Einflussfaktor
Der vom Rat für Migration e. V. getragene und durch EU- und Bundesmittel (AMIF, BKM) geförderte Mediendienst Integration (MDI) versteht sich als „Informationsplattform“ für Journalisten. Tatsächlich zeigt seine Arbeit jedoch eine klare normative Ausrichtung:
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Der MDI propagiert eine bestimmte Wortwahl (z. B. „geflüchtete Menschen“ statt „Flüchtlinge“) und empfiehlt eine positive Rahmung migrationspolitischer Themen.
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In Fortbildungen über die ARD.ZDF-Medienakademie werden MDI-Kurse angeboten, die journalistische Ausdrucksweisen und Themenprioritäten im Bereich Migration beeinflussen – so Berichte in Bild-Zeitung und NZZ.
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Die Verbindung von finanzieller Förderung, politischer Nähe und journalistischer Weiterbildung schafft eine Grauzone zwischen Aufklärung und Agenda-Setting.
Damit wird eine inhaltliche Deutungsebene etabliert, die sich von journalistischer Neutralität entfernt und die redaktionelle Sprache strukturell lenkt – ohne öffentliche Debatte über die Zulässigkeit einer solchen Einflussnahme.
3. Das ARD-Framing-Manual – Ursprung und Problematik
3.1 Entstehung
Im Jahr 2017/2018 beauftragte die ARD-Generalsekretärin Dr. Susanne Pfab das Linguistik-Institut der Kommunikationswissenschaftlerin Elisabeth Wehling (University of California, Berkeley) mit der Erstellung eines „Framing-Manuals“. Dieses rund 90-seitige Papier wurde zunächst nicht veröffentlicht, gelangte jedoch 2019 über ein Leak an die Öffentlichkeit.
Das Dokument empfiehlt, sprachliche Deutungsrahmen („Frames“) systematisch zu verwenden, um die „Werte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ emotional positiv aufzuladen und Angriffe auf das System abzuwehren.
3.2 Inhaltliche Kernaussagen
Das Manual schlägt unter anderem folgende Rahmungen vor:
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Gebührenzahler sollen nicht als „Beitragszahler“, sondern als „Mitglieder der Gemeinschaft“ verstanden werden.
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Kritik an der Rundfunkfinanzierung („Zwangsgebühr“) soll sprachlich als Angriff auf das „demokratische Gemeinwohl“ dargestellt werden.
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Die ARD solle sich nicht als Anbieter im Medienmarkt, sondern als „Gemeinschaftseinrichtung der Bürger“ positionieren, die „demokratische Werte schützt“.
Damit wird der Auftrag der sachlichen Information umgedeutet in eine Sprachstrategie zur emotionalen Selbstlegitimation – ein Mechanismus, der an politische Kampagnenkommunikation erinnert.
3.3 Juristische Bewertung
Das Framing-Manual steht in deutlichem Spannungsverhältnis zum Rundfunkrecht:
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Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG schützt journalistische Freiheit, nicht institutionelle Selbsterhaltung durch persuasive Kommunikation.
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§ 26 MStV verlangt Ausgewogenheit und Objektivität; Framing zielt dagegen auf gezielte Wahrnehmungslenkung ab.
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Ein von einer Rundfunkanstalt selbst beauftragtes Framing-Manual verletzt den Grundsatz der Staatsferne und Meinungsneutralität, wenn es in redaktionelle Kommunikation einfließt.
Der Rundfunk darf sich weder zum Akteur im Meinungskampf machen noch sein Publikum emotional oder semantisch auf Linie bringen. Der Auftrag lautet: Beleuchten, nicht beeinflussen.
4. Systemische Verbindung: MDI und Framing-Manual
Die Kombination aus externen, normativen Schulungsangeboten (MDI) und internen sprachlichen Steuerungspapieren (ARD-Framing-Manual) führt zu einer strukturellen Vereinheitlichung des Deutungsrahmens im ÖRR:
| Einflussquelle | Art der Steuerung | Wirkung |
|---|---|---|
| MDI-Schulungen / Workshops | Sprachliche und thematische Normierung im Bereich Migration | Reduktion pluraler Begrifflichkeit, positive Rahmung von Migrationsphänomenen |
| ARD-Framing-Manual | Emotional-rhetorische Selbstpositionierung des ÖRR | Verstärkung institutioneller Perspektive, Abwehr kritischer Begriffe |
| Ergebnis | Zusammenführung beider Einflüsse in der journalistischen Praxis | Verlust von Distanz, Verwischung zwischen Information und Haltung |
Damit entsteht eine Doppelkonstruktion aus externem und internem Framing, die im Ergebnis das Ziel des ÖRR – Förderung freier Meinungsbildung – in sein Gegenteil verkehrt: Meinungslenkung unter dem Deckmantel vermeintlicher Objektivität.
5. Der systemische Fehler im rechtlichen Sinn
Ein systemischer Fehler liegt vor, wenn eine Organisation durch ihre internen Strukturen oder dauerhafte Prozesse von ihrem gesetzlichen Auftrag abweicht, ohne dass einzelne Verstöße noch isoliert korrigierbar wären.
Beim ÖRR äußert sich dieser Fehler in:
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der institutionellen Verzahnung von redaktioneller Praxis und normativen Leitbildern,
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dem Ersatz von Analyse durch Deutung,
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der politisch-pädagogischen Funktionalisierung von Sprache,
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und der Verfestigung einseitiger Wahrnehmungsmuster durch gezieltes Framing.
Damit ist nicht mehr gewährleistet, dass Bürger aus einer Vielzahl konkurrierender Perspektiven ihre eigene Meinung bilden können – vielmehr wird ihnen ein emotional gerahmtes Weltbild präsentiert.
6. Folgen für Demokratie und Legitimation
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Demokratietheoretisch: Wenn der Rundfunk inhaltlich und sprachlich rahmt, statt zu informieren, verliert er seine Legitimationsgrundlage. Meinungsfreiheit wird zur Meinungslenkung.
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Rechtlich: Das System gerät in Konflikt mit Art. 5 GG und dem Grundsatz der Staatsferne.
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Ökonomisch: Rundfunkbeiträge finanzieren nicht mehr die neutrale Information, sondern kommunikative Selbstabsicherung und normative Schulung.
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Gesellschaftlich: Vertrauen in Medien schwindet, Polarisierung nimmt zu.
7. Schlussfolgerung
Die Nutzung von Framing-Strategien – ob durch interne Manuals oder externe NGOs – steht im Widerspruch zum Wesen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
ARD und ZDF sind keine Meinungs- oder Gesinnungsträger, sondern öffentliche Informationsanstalten, deren Legitimation allein aus Neutralität und Pluralität erwächst.
Der Rundfunk hat nicht zu missionieren, sondern zu moderieren.
Nicht zu rahmen, sondern zu reflektieren.
Nicht zu führen, sondern zu befähigen.
Solange Framing-Konzepte und normativ gesteuerte Sprachleitlinien Teil der redaktionellen Kultur bleiben, besteht ein fortdauernder systemischer Fehler – einer, der den ÖRR zunehmend von seinem verfassungsrechtlichen Auftrag entfremdet.
