Systemische Probleme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks VI

Eine Analyse des Beitrages ergibt keine ausgewogene Darstellung verschiedener Positionen – wie man sie in einem Wissens- und damit Informationsformat erwarten könnte, sondern folgendes Bild:

Der SWR-Beitrag „Gerechter erben – Wie die Besteuerung fairer werden kann“ argumentiert für eine Reform der Erbschaftsteuer zugunsten stärkerer Belastung großer Vermögen und kritisiert die weitgehende steuerliche Verschonung von Betriebsvermögen. Eine sachlich-kritische Analyse zeigt jedoch, dass der Beitrag einseitig argumentiert, strukturelle Probleme der Besteuerung verkennt und wirtschaftspolitisch riskante Positionen stützt.


1. Zentrale Position des Beitrags

Der SWR-Beitrag vertritt implizit die Linie des SPD-Papiers „Fair erben“:

  • Kritik an der Privilegierung von Betriebsvermögen (§ 13a, 13b ErbStG),

  • Betonung der Ungleichverteilung von Vermögen und Chancen,

  • Forderung nach höherer Belastung großer Erbschaften, auch bei Unternehmen,

  • Verweis auf Beispiele, in denen Erbschaftsteuer angeblich problemlos finanzierbar ist.

Diese Position wird mit verfassungsrechtlichen Argumenten, Einzelfällen (z. B. „Jens Sauer“) und Gerechtigkeitsüberlegungen untermauert.


2. Juristische Bewertung

Der Beitrag verweist korrekt darauf, dass das Bundesverfassungsgericht sich derzeit erneut mit der ungleichen Behandlung von Betriebs- und Privatvermögen im Erbschaftsteuerrecht befasst. Der Kläger rügt eine Verletzung von Art. 3 GG (Gleichheitssatz).

Doch der Beitrag verkennt:

  • dass das BVerfG in früheren Entscheidungen (2006, 2014) nicht die Verschonung an sich, sondern deren Ausgestaltung und Missbrauchsanfälligkeit beanstandete,

  • dass die aktuelle Rechtslage seit 2016 bereits differenziert – wenn auch nicht unbeanstandet,

  • dass eine völlige Gleichbehandlung von Betriebs- und Privatvermögen auch Art. 14 GG (Eigentumsschutz) und das Übermaßverbot berühren kann, wenn Substanzbesteuerung droht.


3. Ökonomische und ordnungspolitische Analyse

a) Verzerrte Annahmen

Der Beitrag setzt Betriebsvermögen weitgehend mit „Vermögen“ gleich – und verkennt dabei dessen Produktivfunktion:

  • Unternehmensvermögen ist nicht frei verfügbar, sondern dient dem Betrieb, sichert Arbeitsplätze und Standortbindung.

  • Eine Substanzbesteuerung im Erbfall zwingt ggf. zur Liquidation oder Fremdkapitalaufnahme – das ist gerade bei KMU ökonomisch destruktiv.

b) Ideologische Verkürzung

Statt einer differenzierten Betrachtung wird ein Gerechtigkeitsnarrativ dominiert:

  • Es wird zwischen „reichen Erben“ und „arbeitenden Menschen“ polarisiert,

  • Leistungsprinzip und Eigentumsgarantie werden ausgeblendet,

  • mögliche positive Effekte von Unternehmensfortführung (Investitionen, Beschäftigung, Steuerzahlungen auf Erträge) werden ignoriert.

c) Vernachlässigung funktionierender Verschonungsmechanismen

Der Beitrag erkennt zwar die Möglichkeit langfristiger Steuerstundungen, stellt sie aber als „nicht ausreichend“ dar – ohne die tatsächliche Liquiditätsstruktur mittelständischer Betriebe zu analysieren.


4.Beitrag zur Polarisierung?

Ja, der SWR-Beitrag trägt in seiner derzeitigen Form zur Polarisierung der Debatte um die Erbschaftsteuer bei – wenn auch vermutlich unbeabsichtigt. Das zeigt sich in mehreren Punkten:


a) Normative Rahmung statt ökonomischer Differenzierung

Der Beitrag stellt die Frage der Erbschaftsteuer primär als Gerechtigkeitsproblem dar – mit impliziter Gegenüberstellung von:

  • „Privilegierten Groß-Erben“ (z. B. Unternehmerfamilien),

  • versus „normal arbeitenden Menschen“, die „ihr Leben lang Steuern zahlen“.

Diese Rhetorik verkürzt die Debatte auf ein moralisches Dilemma („Leistungslosigkeit vs. Arbeit“) und blendet ökonomische sowie verfassungsrechtliche Strukturfragen aus – etwa:

  • die Produktivfunktion von Betriebsvermögen,

  • den Unterschied zwischen verfügbaren Geldvermögen und gebundenem Betriebsvermögen,

  • die Eigentumsgarantie und Substanzwahrung als rechtsstaatliche Grundsätze.


b) Einseitige Auswahl und Darstellung von Stimmen

Der Beitrag lässt überwiegend Befürworter einer drastischen Reform zu Wort kommen (z. B. SPD-nahe Juristen, Gerechtigkeitsaktivisten) und präsentiert ihre Positionen als gesellschaftlich „vernünftig“ oder „fair“. Kritische Stimmen – etwa aus dem Mittelstand, der Wirtschaftswissenschaft oder dem Steuerrecht – fehlen fast vollständig oder werden lediglich punktuell erwähnt, ohne substanzielle Auseinandersetzung.


c) Emotionalisierung über Fallbeispiele

Durch plakative Einzelbeispiele wie „Jens Sauer“, der Millionen erbt, ohne dafür „etwas geleistet“ zu haben, wird ein Bild gezeichnet, das verallgemeinert: Erben = leistungslos = ungerecht. Solche Narrative emotionalisieren, ohne zu differenzieren:

  • Ob das Vermögen bereits versteuert wurde,

  • ob es in einem Unternehmen gebunden ist,

  • welche Verantwortung mit der Unternehmensnachfolge einhergeht.


d) Vermeidung ökonomischer Zielkonflikte

Der Beitrag vernachlässigt zentrale Fragen:

  • Wie wirkt eine Erbschaftsteuer auf Investitionsverhalten, Kapitalbindung und Standortentscheidungen?

  • Welche Alternativen gibt es, um Vermögenskonzentration zu begrenzen, ohne Substanzbesteuerung zu riskieren?

  • Welche Rolle spielt die Erbschaftsteuer tatsächlich im Umverteilungsgefüge (gemessen am Aufkommen)?

Stattdessen wird suggeriert, mehr Erbschaftsteuer bedeute automatisch mehr Gerechtigkeit – ohne Rücksicht auf wirtschaftliche Nebenwirkungen.


Fazit:

Ja, der SWR-Beitrag wirkt polarisierend, da er Gerechtigkeitsmotive in den Vordergrund rückt und komplexe steuer- und wirtschaftspolitische Zusammenhänge verkürzt darstellt. Dies schadet einer ausgewogenen Debatte und verstärkt die Frontstellung zwischen politischen Lagern, Unternehmern und Teilen der Öffentlichkeit.

Eine sachlich-kritische Medienberichterstattung müsste demgegenüber beide Perspektiven beleuchten und gerade in öffentlich-rechtlichem Rahmen mehr Differenzierung statt moralischer Zuspitzung bieten.